Trautenwolf Immobilien München

Nur sechs Wochen Durchlaufzeit! Warum wir uns für Sie bewusst gegen die Kammer-Bestellung entscheiden: Agilität statt Justiz-Stau

Im deutschen Immobilienwesen gilt der Titel „öffentlich bestellt und vereidigt“ (ö.b.u.v.) traditionsgemäß als Qualitätsmerkmal. Doch für Family Offices, institutionelle Investoren und vermögende Privatinvestoren hat dieser Status in der Praxis jedoch eine gravierende Schattenseite: erhebliche Wartezeiten, ein veraltetes System und mangelnde Flexibilität.

Aus diesem Grund setzen wir bei TRAUTENWOLF IMMOBILIEN überwiegend auf die europäisch harmonisierte Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS) – eine strategische Entscheidung im Sinne unserer Mandanten.

Unser Büro ist anders: Vom Anwender zum Entwickler der modernsten Software zur Immobilienbewertung

Das Team unseres Bewertungsbüros hat mit REZEN die wohl komplexeste Software zur Immobilienbewertung am deutschen Markt entwickelt. Wir kennen alle Paragrafen und durchdringen die Materie. Rund 350 Sachverständige bundesweit setzen unsere Software ein.

Um die maßgeblichen Verordnungen in eine funktionierende Algorithmik zu übertragen, mussten wir jeden Mikroschritt der Gesetzgebung analysieren.

Durch diese jahrelange, tiefe Entwicklungsarbeit haben wir einen Einblick in die regulatorische Materie gewonnen, den in Deutschland nur eine absolute Handvoll Experten teilen. Wir kennen die Vorgaben der Finanzämter und Banken nicht nur – wir haben sie in Code gegossen.

 

Das Problem der öffentlich bestellten Sachverständigen ist der gesetzliche Annahmezwang nach § 407 ZPO

Öffentlich bestellte Sachverständige sind nach § 407 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) sowie den Kammersatzungen gesetzlich verpflichtet, gerichtliche Gutachtenaufträge anzunehmen.

Eine Ablehnung eines „Gerichtsgutachtens“ ist nur aus eng gefassten „wichtigen Gründen“ zulässig. Da die Justiz zunehmend mit Scheidungs-, Erb- und Nachbarschaftsstreitigkeiten überlastet ist, sind ö.b.u.v.-Sachverständige oft über Monate hinweg mit Gerichtsakten blockiert. Vorlaufzeiten von sechs bis zwölf Monaten für private Mandate sind deshalb bei öffentlich bestellten Sachverständigen meist die Regel.

Die Institution der ö.b.u.v. ist dabei ein deutsches Kammerkonstrukt, das unter massivem Nachwuchsmangel leidet. Das Durchschnittsalter aktiver Gerichtsgutachter liegt bundesweit weit über 55 Jahren. In Fachkreisen ist längst bekannt: Das traditionelle Prüfungswesen der Kammern und Institute (mit Durchfallquoten von intern teils rund 70 % bei der Erstzertifizierung) fungiert heute weniger als moderne Qualitätssicherung, sondern eher als elitäre Zugangsbarriere. Ein verkrustetes, oftmals realitätsfernes Prüfungsverständnis blockiert den Markt und lässt die wenigen bestellten Gutachter im gerichtlichen Auftragszwang ersticken.


Die europäische Alternative nach § 198 BewG

Für Family Offices zählen Belastbarkeit und Akzeptanz vor Behörden. Hier räumt der Gesetzgeber jeden Zweifel beiseite:

  • § 198 Abs. 2 BewG: Der Gesetzgeber stellt Gutachten von Personen, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine akkreditierte Stelle (wie die DAkkS / IQ-ZERT) zertifiziert sind, dem Nachweis durch ö.b.u.v.-Sachverständige ausdrücklich vollständig gleich. (Anm.: Ihr IQ-ZERT Nachweis ist hierfür der perfekte Beleg).

  • Finanzämter & Steuergerichte: Ob Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Entnahmebewertung – nach ISO 17024 erstellte Verkehrswertgutachten genügen höchsten Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts.

  • Strikte Qualitätsüberwachung: Die ISO-Akkreditierung verlangt fortlaufende Überprüfungen und transparente Qualitätsmanagementsysteme – unabhängig von deutschen Kammerstrukturen.

Unser Zeit-Versprechen: Maximal sechs Wochen bis zum fertigen Gutachten

Weil wir uns dem gesetzlichen Auftragszwang entzogen haben und unsere Prozesse durch eigene Technologie (REZEN) maximiert haben, können wir unseren Mandanten etwas bieten, das zur absoluten Seltenheit geworden ist: verlässliches Tempo.

Ab dem Vorliegen der Voraussetzungen benötigen wir maximal sechs Wochen für die Ausarbeitung Ihres Gutachtens. In der Regel können wir die Finalisierung sogar innerhalb von drei bis vier Wochen abbilden. Die Voraussetzungen für diesen Startschuss sind klar definiert: Die Zeitachse beginnt exakt an dem Tag, an dem uns die notwendigen Objektunterlagen vollständig vorliegen und die Objektbesichtigung durch uns abgeschlossen wurde. So erhalten Family Offices genau die Reaktionsgeschwindigkeit und Planungssicherheit, die für Portfoliotransaktionen oder steuerliche Fristen unabdingbar ist.

 


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Harald Huber Immobilien GmbH

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