Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB – inkl. Objektbesichtigung, ausführliche Ausarbeitung und Berechnungen gemäß den Vorgaben der zum Wertermittlungsstichtag gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Das Gutachten wird durch einen Sachverständigen erstellt, der die Voraussetzungen des § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts) erfüllt, damit es dem Finanzamt vorgelegt werden kann.

Verkehrswertgutachten i.S.d. § 194 BauGB

i.d.R. für den Nachweis des gemeinen niederen Werts i.S.d. § 198 BewG

  1. Die nachfolgende Richtlinie des "Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V." dient zur Orientierung.
  2. Wir bieten immer Festpreise an – unabhängig vom Verkehrswert. Unsere Preise richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad.
  3. Gutachten die weder vor Gericht noch vor dem Finanzamt Bestand halten müssen können ggf. günstiger angeboten werden.
Wert in Euro
(vor boG*)
Honorar
ohne USt.
bis 150.000,00 2.300,00
200.000,00 2.400,00
300.000,00 2.600,00
400.000,00 2.750,00
500.000,00 2.900,00
600.000,00 3.040,00
700.000,00 3.140,00
800.000,00 3.250,00
1.000.000,00 3.500,00
1.250.000,00 3.800,00
1.500.000,00 4.100,00
1.750.000,00 4.400,00
2.000.000,00 4.700,00
2.500.000,00 5.300,00
3.000.000,00 5.800,00
4.000.000,00 7.000,00
5.000.000,00 7.900,00
6.000.000,00 8.700,00
7.000.000,00 9.600,00
8.000.000,00 10.500,00
9.000.000,00 11.350,00
10.000.000,00 12.200,00
15.000.000,00 15.200,00
20.000.000,00 18.200,00
25.000.000,00 21.200,00

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