Ein zu hoher Steuerbescheid nach einer Erbschaft oder Schenkung ist für viele Immobilienbesitzer ein Schock. Das Finanzamt berechnet Immobilienwerte oft nach starren Massenverfahren – und diese fallen nicht selten drastisch zu Ihren Ungunsten aus. Die effektivste Lösung ist ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten, um den niedrigeren gemeinen Wert rechtssicher nachzuweisen.
Um Ihnen bei diesem Schritt das finanzielle Risiko zu nehmen, bieten wir Ihnen ein in der Branche außergewöhnliches Versprechen:
Unsere Geld-zurück-Garantie
Wir sind von der Belastbarkeit und methodischen Tiefe unserer Gutachten absolut überzeugt. Wir haben mit der REZEN Software die fachlich fundierteste Gutachtersoftware der Branche entwickelt. REZEN besteht aus 470 Tabellen mit ≈ 15.000 Datenfeldern und ≈ 500.000 Zeilen fachlichem Programmcode. Wir haben uns also tiefer in die Materie „Immobilienbewertung“ eingearbeitet als dies ein „normales“ Sachverständigenbüro jemals leisten könnte. Rund 400 Sachverständige nutzen bundesweit unsere Gutachtersoftware.
Dieses Fundament an Fachwissen gibt uns die Basis und die Sicherheit, die wir an unsere Kunden mit unserer „Geld-zurück-Garantie“ weiterreichen können. Sollte unser Gutachten in letzter Instanz als Beweismittel vollständig scheitern, greift unsere Garantie:
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Volle Rückerstattung: Sie erhalten in diesem Fall das in Rechnung gestellte reine Netto-Honorar zurück.
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Methodische Präzision: Sie tragen kein Risiko für etwaige konzeptionelle Fehler unsererseits.
Warum das Finanzamt nicht der Schiedsrichter ist
Wenn Sie unser Gutachten einreichen, wird die Behörde erfahrungsgemäß zuerst versuchen, dieses im ersten Schritt abzulehnen. Das Finanzamt wird nach Fehlern suchen. Warum greift unsere Garantie hier noch nicht?
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Fiskalisches Interesse: Das Finanzamt ist keine neutrale Bewertungsinstanz, sondern vertritt als „Gegenseite“ das klare Ziel maximaler Steuereinnahmen.
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Taktische Ablehnung: Die Behörden nutzen regelmäßig unsubstanziierte Standardfloskeln, um fundierte Gutachten pauschal und ohne echte inhaltliche Prüfung abzuwehren. Regelmäßig werden Textbausteine verwendet, die auf das Gutachten gar nicht übertragbar sind.
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Fehlende Fachexpertise: Wir erleben immer wieder behördliche Bescheide, die eklatante sachliche Fehler aufweisen oder gar Fachbegriffe erfinden (wie etwa ein fiktives „Vergleichsfaktorverfahren“), die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) gar nicht existieren.
Für diese willkürliche und oft fehlerhafte Verwaltungspraxis können wir keine Haftung übernehmen.
Der wahre Prüfstand: Das Finanzgericht
Die tatsächliche Qualität und rechtliche Substanz eines Gutachtens zeigt sich ausschließlich vor einer unabhängigen Instanz. Unsere Geld-zurück-Garantie wird daher fällig, wenn das zuständige Finanzgericht unser Gutachten in seiner Gänze als ungeeignetes Beweismittel verwirft.
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Vollständige Ablehnung: Das Gericht muss dem Gutachten die Beweiskraft methodisch komplett absprechen.
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Der Schutzschild wirkt: Nimmt das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung lediglich punktuelle Wertanpassungen (z. B. bei Zu- und Abschlägen) vor, stützt sein Urteil zur Aufhebung des Steuerbescheids aber im Kern auf unsere Auswertungen, hat unser Gutachten sein Ziel vollumfänglich erreicht.
Mit uns an Ihrer Seite treten Sie dem Finanzamt auf Augenhöhe entgegen – methodisch fundiert und finanziell abgesichert.