Technische Due Diligence (TDD)
Interessante Zusatzleistung: Warum sich bei offensichtlich schlechter Gebäudesubstanz die Investition in eine „TDD“ lohnt. Unter Umständen kann daraus ein Abzugsbetrag entstehen der sich unmittelbar wertmindernd wirkt.
Beispielrechnung
| Vorläufiger Verfahrenswert: | 4.000.000 € |
| Abzugsbetrag nach TDD: | – 400.000 € |
| Verkehrswert: | 3.600.000 € |
Die Investitionshöhe in die externe Technische Due Dilligence liegt in diesem Fallbeispiel bei ca. 6.000 €.
Was das Finanzamt anerkennt – und was nicht.
Das Finanzamt erkennt separat ausgewiesene Wertabschläge für eine offensichtlich schlechte Gebäudesubstanz, Mängel oder einen aufgestauten Instandhaltungsbedarf nur in einem sehr geringem Umfang an.
Anerkannt werden oftmals nur 100 €/m² Fläche – und das ist natürlich viel zu wenig. Um den Abzugsbetrag zu erhöhen wird eine konkrete, nachvollziehbare und vor allem technisch begründete Bezifferung benötigt.
Unsere Antwort: Die Technische Due Diligence (TDD)
Genau für diese Situation haben wir ein spezialisiertes Produkt entwickelt. Unsere TDD ist kein vollumfängliches Baugutachten, sondern eine zielgerichtete technische Analyse, die speziell auf die Anforderungen der Verkehrswertermittlung zugeschnitten ist.
Was leistet unsere TDD?
Das Ziel unserer TDD ist die präzise Beurteilung von Bauschäden oder Baumängeln (i.S.d. § 8 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ImmoWertV).
Wir ermitteln detailliert und nachvollziehbar die korrespondierenden Instandsetzungs- und Schadenbeseitigungskosten. Dabei fokussieren wir uns ausschließlich auf Maßnahmen, die zwingend erforderlich sind, um:
- unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwenden und/oder
- die technische Lebensdauer sowie die grundsätzliche Vermietbarkeit der Nutzungseinheiten über die zu erwartende Restnutzungsdauer zu sichern.
Ihr Nutzen: Eine Summe, die den Unterschied macht
Das Ergebnis unserer TDD ist eine belastbare Summe an Kosten, die ultimativ investiert werden muss, um die Immobilie im Sinne ihrer Nutzung zu erhalten.
Der entscheidende Punkt für die Argumentation gegenüber dem Finanzamt: Bei diesen Kosten handelt es sich nicht um Modernisierungen, die die Restnutzungsdauer des Gebäudes verlängern. Es sind reine Instandsetzungskosten zur Substanzerhaltung.
Diese fundierte Kostenschätzung integrieren wir in Ihr Verkehrswertgutachten und liefern damit dem Finanzamt die notwendige, faktenbasierte Grundlage zur Anerkennung eines geminderten Immobilienwertes.
Sichern Sie Ihr Gutachten ab!
Beugen Sie langwierigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden vor. Wenn Sie eine Immobilie mit erkennbaren Mängeln bewerten lassen müssen, sprechen Sie uns gezielt auf unsere Technische Due Diligence an.

