Trautenwolf Immobilien München

Aufteilung Kaufpreis und Nachweis Restnutzungsdauer

Wir prüfen die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie und erstellen auf Wunsch zusätzlich eine sachverständige Kaufpreisaufteilung von Boden- und Gebäudewert. So erhalten Sie eine nachvollziehbare Grundlage für eine höhere Gebäude-AfA und eine steuerlich fundierte Bewertung.

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Steuerlich fundiert

Was dieses Gutachten leistet

Das Finanzamt betrachtet die Aufteilung des Kaufpreises und die Restnutzungsdauer (RND) seit Ende 2025 stets gemeinsam.

Für die Praxis heißt das: Ein isoliertes Gutachten, das bei Ihrer Immobilie lediglich eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen soll, ist heutzutage – zumindest in Ballungsräumen –  kontraproduktiv.

Eine isolierte RND-Verkürzung führt bei der behördlichen Berechnung logischerweise fast immer zu einem noch schlechteren Gebäudewertanteil. Wendet das Finanzamt das pauschale BMF-Tool an, wird der aktuelle Bodenrichtwert meist 1:1 in die Berechnung übernommen. Im Resultat wird der Boden rechnerisch maßlos überbewertet und der rechnerische Gebäudeanteil kann geringer ausfallen.

Im Gutachten berücksichtigt

Für vermietete und gewerblich genutzte Immobilien mit steuerlichem Optimierungspotenzial.

Mehr Abschreibung durch eine realistische Gebäudebewertung.

Ein Restnutzungsdauergutachten ist insbesondere dann relevant, wenn die pauschale steuerliche Nutzungsdauer den tatsächlichen Zustand oder die wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes nicht realistisch abbildet.

Ältere Immobilie erworben

Gerade bei älteren Gebäuden kann die tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich unter der steuerlichen Standardannahme liegen. Ein Gutachten schafft die fachliche Grundlage für eine mögliche kürzere Abschreibung.

Vermietete Immobilie

Gebäude-AfA fundiert erhöhen

Bei vermieteten Objekten kann eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer zu einer höheren jährlichen Abschreibung führen und die steuerliche Belastung reduzieren.

Kaufpreis aufteilen

Gebäudeanteil nachvollziehbar bestimmen

Für die Abschreibung ist entscheidend, welcher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt. Eine sachverständige Kaufpreisaufteilung trennt Boden- und Gebäudewert nachvollziehbar voneinander.

Gewerbliche Nutzung

Wirtschaftliche Lebensdauer berücksichtigen

Bei gewerblich genutzten Immobilien können Bauweise, Zustand und wirtschaftliche Nutzung erheblichen Einfluss auf die verbleibende Nutzungsdauer haben. Diese Besonderheiten werden im Gutachten individuell bewertet.

Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 6 und 7 EStG – Aufteilung des Kaufpreises und Nachweis der kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer

Lösung – unser „Kombinationsgutachten“

Adresse München, Lehel
Objektart Mehrfamilienhaus
Transaktion Dez. 2025
Kaufpreis 5.650.000 €
Baujahr 1966
Grundstücksfläche 270 m²
Bodenrichtwert 21.700 €/m²
Berechnung Ohne Gutachten (nach BMF) Trautenwolf Immobilien
Gebäude % 8,11 % 43,30 %
AfA-Total 458.215 € 2.446.450 €
RND Jahre 50 26,9
AfA % 2,00 % 3,72 %
AfA / Jahr 9.164 € 90.946 €

Lösung – unser „Kombinationsgutachten“

  • Adresse: München, Lehel

  • Objektart: Mehrfamilienhaus

  • Transaktion: Dez. 2025
  • Kaufpreis: 5.650.000 €

  • Baujahr: 1966

  • Grundstücksfläche: 270 m²

  • Bodenrichtwert: 21.700 €/m²

BerechnungOHNE GUTACHTEN (nach BMF)TRAUTENWOLF Immobilien
Gebäude %

8,11 %

43,30 %

Afa-Total

458.215 €

2.446.450 €

RND Jahre

50

26,9

Afa %

2,00%

3,72 %

Afa / Jahr

9.164 €

90.946 €

Sachverständigengutachten i.S.d. §§ 6 und 7 EStG – Aufteilung des Kaufpreises und Nachweis der kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer

Unser Honorar

Unser Honorar für das vollumfängliche Kombinations-Gutachten (Kaufpreisaufteilung inkl. Nachweis der Restnutzungsdauer) beläuft sich auf faire 1,5 Promille (0,15 %) vom Kaufpreis zzgl. MwSt. Falls der Kaufpreis nicht vorhanden oder nicht plausibel ist, ist die Berechnungsbasis der ermittelte Ertragswert.

Das Mindesthonorar liegt bei:

  • einfache Wohnung/Einfamilienhaus oder vergleichbar liegt bei 1.800 € zzgl. MwSt.
  • Mehrfamilienhaus / Wohn-und Geschäftshaus oder vergleichbar liegt bei 4.000 € zzgl. MwSt.

Das Maximalhonorar liegt bei:

  • Mehrfamilienhaus / Wohn-und Geschäftshaus oder vergleichbar liegt bei maximal 8.000 € zzgl. MwSt.
  • Sonderfälle nach Vereinbarung


Rechenbeispiele:

  • Mehrfamilienhaus
    Kaufpreis = 3.500.000 € / 1000 * 1,5 =  Honorar = 5.250 € * 1,19 =  6.247,50 € inkl. MwSt
  • Einfache Wohnung
    Honorar = 1.800 €, netto * 1,19 =  2.142,00 € inkl. MwSt
 
 
 

Fachgespräch anfragen

Steuerliches Potenzial Ihrer Immobilie prüfen

Senden Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie. Wir prüfen, ob ein Restnutzungsdauergutachten oder eine zusätzliche Kaufpreisaufteilung für Ihren Fall sinnvoll sein kann.

Anfrageformular

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Sachverständig geprüft

So entsteht das Gutachten

Weil das Baujahr allein nicht genügt, prüfen wir auch den Zustand und die wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes. Außerdem betrachten wir bei der Kaufpreisaufteilung die wertbestimmenden Merkmale von Grundstück und Gebäude

Wir erstellen die Gutachten für Kaufpreisaufteilung & Restnutzungsdauer nach dem „Münchner Modell“. Sie sind zudem so aufgebaut, dass sie methodisch mit dem letzten BFH-Urteil vom 07.10.2025 konform sind.

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01. Objekt und steuerlichen Anlass erfassen

Zu Beginn klären wir, wie die Immobilie genutzt wird, wann sie erworben wurde und welche steuerliche Fragestellung im Mittelpunkt steht. Dabei erfassen wir die wesentlichen Objekt- und Kaufdaten sowie den gewünschten Bewertungsstichtag.

02. Gebäudezustand und Modernisierungen analysieren

Wir bewerten Baujahr, Bauweise, Ausstattung, Instandhaltungszustand und durchgeführte Modernisierungen. Entscheidend ist, ob der tatsächliche Zustand des Gebäudes die pauschal angenommene Nutzungsdauer noch realistisch erscheinen lässt.

03. Wirtschaftliche und marktbezogene Faktoren einordnen

Neben der baulichen Substanz berücksichtigen wir marktübliche Lebenszyklen vergleichbarer Gebäude, Standortfaktoren, Nachfrage und mögliche wirtschaftliche oder funktionale Einschränkungen der Nutzung.

04. Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung herleiten

Auf Basis der erhobenen Daten bestimmen wir die sachverständig begründete Restnutzungsdauer. Wird zusätzlich eine Kaufpreisaufteilung erstellt, analysieren wir Bodenrichtwert, Lage, Gebäudezustand und weitere wertrelevante Faktoren, um Boden- und Gebäudewert nachvollziehbar voneinander abzugrenzen.

05. Steuerliches Gutachten dokumentieren

Anschließend erhalten Sie ein transparent aufgebautes Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung der Ergebnisse. Damit verfügen Sie über eine fachlich begründete Grundlage für die steuerliche Einordnung gegenüber Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

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Fachlich abgesichert

Nachweisbare Expertise & Qualifikation

Zertifizierte Sachverständigenkompetenz

Harald Huber ist Immobilienfachwirt (IHK) und personenzertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024. Durch die von der DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-ZERT erhalten Sie eine Bewertungsqualität, die national den höchsten Standards entspricht. Seine Erfahrung aus zahlreichen Immobilienbewertungen fließt direkt in die Bearbeitung anspruchsvoller Bewertungsfälle ein.

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Praxis, Lehre und Technologie

Neben seiner Tätigkeit als Sachverständiger ist Harald Huber Entwickler der Fachsoftware REZEN sowie Dozent und Trainer für Immobilienbewertung. Dadurch verbinden wir praktische  Bewertungserfahrung mit methodischer Tiefe und modernen, strukturierten Bewertungsprozessen.

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Direkt zum Experetn

Lohnt sich ein Restnutzungsdauer­gutachten für Ihre Immobilie?

Wir besprechen mit Ihnen die Ausgangslage Ihrer Immobilie und klären, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer oder eine sachverständige Kaufpreisaufteilung für Ihren Fall sinnvoll sein kann.

Häufige Fragen

Fragen zur Kaufpreis­aufteilung und Restnutzungs­dauer­gutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt sachverständig, wie lange ein Gebäude unter
Berücksichtigung seines tatsächlichen baulichen Zustands und seiner wirtschaftlichen
Nutzbarkeit voraussichtlich noch genutzt werden kann. Liegt die tatsächliche
Restnutzungsdauer unter der steuerlichen Standardannahme, kann dies eine kürzere
Abschreibungsdauer begründen.

Besonders relevant ist das Gutachten für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien,
bei denen Alter, einfacher Ausstattungsstandard, Zustand, Bauweise oder wirtschaftliche
Nutzung eine kürzere Restnutzungsdauer plausibel machen können.

Eine kürzere Restnutzungsdauer kann dazu führen, dass der abschreibungsfähige
Gebäudewert über einen kürzeren Zeitraum verteilt wird. Dadurch kann sich die jährliche
Gebäude-AfA erhöhen und die steuerliche Belastung entsprechend reduzieren.

Bei der Kaufpreisaufteilung wird der Gesamtkaufpreis einer Immobilie sachverständig auf
Boden und Gebäude verteilt. Das ist steuerlich relevant, weil nur der Gebäudewert
abgeschrieben werden kann, während der Bodenwert nicht der AfA unterliegt.

Ja, denn beide Gutachten beantworten unterschiedliche Fragen. Die Kaufpreisaufteilung bestimmt den Gebäudeanteil; das Restnutzungsdauergutachten begründet die tatsächliche Restnutzungsdauer. Deshalb können beide Bewertungen in einem Dokument kombiniert werden.

Zu den wesentlichen Faktoren gehören Baujahr, Gebäudestruktur, baulicher Zustand,
Ausstattung, Modernisierungen, marktübliche Lebenszyklen sowie wirtschaftliche und
standortbezogene Einflüsse. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.

Für eine erste Prüfung helfen insbesondere Objektadresse, Baujahr, Kaufdatum, Kaufpreis,
Angaben zur Nutzung und zu durchgeführten Modernisierungen sowie vorhandene
Grundrisse und Objektunterlagen. Welche weiteren Dokumente benötigt werden, klären wir
anschließend individuell.

Restnutzungsdauergutachten für vermietete Immobilien

 

Höhere AfA durch eine realistische Restnutzungsdauer

 

Ein Restnutzungsdauergutachten kann für Eigentümer vermieteter oder gewerblich genutzter Immobilien ein wichtiger Baustein der steuerlichen Bewertung sein. Im steuerlichen Standardverfahren wird für Gebäude eine pauschale Nutzungsdauer angesetzt. Diese kann jedoch vom tatsächlichen Zustand und der wirtschaftlichen Lebensdauer eines konkreten Gebäudes abweichen.

Genau hier setzt das Restnutzungsdauergutachten an. Ein Sachverständiger untersucht die individuellen Eigenschaften der Immobilie und prüft, welche tatsächliche Restnutzungsdauer fachlich begründet werden kann. Ist diese kürzer als die pauschal angenommene Nutzungsdauer, kann der abschreibungsfähige Gebäudewert über einen kürzeren Zeitraum verteilt werden. Dadurch kann sich die jährliche AfA erhöhen.

 

Welche Faktoren beeinflussen die Restnutzungsdauer?

 

Für die sachverständige Bewertung reicht das Baujahr allein nicht aus. Entscheidend ist das Zusammenspiel verschiedener Faktoren, darunter:

  • baulicher und technischer Zustand
  • Bauweise und Ausstattungsstandard
  • durchgeführte Modernisierungen
  • wirtschaftliche Nutzbarkeit des Gebäudes
  • marktübliche Lebenszyklen vergleichbarer Immobilien
  • Lage, Nachfrage und mögliche Umnutzungsrisiken

Das Restnutzungsdauergutachten dokumentiert diese Merkmale nachvollziehbar und leitet daraus die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes ab.

Kaufpreisaufteilung und Restnutzungsdauergutachten


Bei neu erworbenen Immobilien ist neben der Restnutzungsdauer häufig auch die Kaufpreisaufteilung entscheidend. Der Kaufpreis einer Immobilie besteht aus einem Boden- und einem Gebäudeanteil. Steuerlich abgeschrieben werden kann grundsätzlich nur der Anteil, der auf das Gebäude entfällt. Eine sachverständige Kaufpreisaufteilung analysiert deshalb unter anderem Bodenrichtwert, Lage, Grundstück, Gebäudezustand, Bauweise und aktuelle Marktdaten. Ziel ist eine nachvollziehbare Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Boden und Gebäude. Beide Gutachten können sich ergänzen: Die Kaufpreisaufteilung bestimmt den abschreibungsfähigen Gebäudewert, während das Restnutzungsdauergutachten die fachliche Grundlage dafür liefert, über welchen Zeitraum dieser Wert abgeschrieben werden kann.

Für wen ist ein Restnutzungsdauergutachten relevant?

Besonders interessant ist ein Restnutzungsdauergutachten für Eigentümer älterer vermieteter Immobilien, Kapitalanleger sowie Unternehmen mit gewerblich genutzten Gebäuden. Auch nach dem Erwerb einer Bestandsimmobilie kann eine sachverständige Prüfung sinnvoll sein, wenn die steuerliche Standardnutzungsdauer den tatsächlichen Zustand des Gebäudes nicht angemessen widerspiegelt. Trautenwolf erstellt Restnutzungsdauergutachten auf Grundlage der konkreten Objektmerkmale und einer nachvollziehbaren sachverständigen Analyse. Ziel ist eine belastbare Bewertung, die Eigentümern und Steuerberatern eine fundierte Grundlage für die weitere steuerliche Einordnung bietet.