WER WIR SIND
Wir sind ein Team von zertifizierten Sachverständigen und erfahrenen Immobilienmaklern mit jahrelanger Erfahrung in der Erstellung
von Verkehrswertgutachten. Wir haben bereits viele hundert Verkehrswertgutachten für den Nachweis des gemeinen niederen Werts im Sinne des § 198 BewG erstellt. Auf Kundenwunsch veräußern wir Immobilien in unser Netzwerk. Wir arbeiten natürlich diskret. REZEN München Harald Huber 089 244 146 515 Sachverständiger für die Marktwertermittlung von
Wohn- und Gewerbeimmobilien (zertifiziert durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-Zert GmbH & Co. KG, gemäß DIN EN ISO/IEC 17024). Die Zertifizierung erfüllt die Vorgaben gemäß § 198 Bewertungsgesetz. Weitere Qualifikation: Entwickler der REZEN Software für Immobiliengutachten REZEN München Dr. Achim Joannis 089 244 146 516 Dipl. Bauingenieur
Dipl. Wirtschaftsingenieur
Immobilienökonom (ebs) Leopold Brandl 089 244 146 514 Sachverständiger für die Bewertung von Wohnimmobilien gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Dipl.-Wirt.-Inf. (FH)
Int. Immobilienökonom (Akad. HS Biberach)
Zert. Finanzfachwirt (FH)
Gepr. Immobilienfachwirt (IHK) Christina,REZEN Christina Tsaknakis 089 244 146 512 Büroleitung
10 Jahre Erfahrung in der Objektbetreuung
bei einem namhaften Projektentwickler
5 Jahre Erfahrung im Immobilienvertrieb UNSERE LEISTUNGEN Als Spezialisten mit dem Finger am Puls des Marktes begleiten wir Sie bei allen Fragestellungen Ihrer
Immobilienwerte. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, welches Gutachten Sie für welchen Bewertungszweck benötigen.
Senden Sie uns dazu einfach Ihre Anfrage.
IMMOBILIENBEWERTUNG Wir erstellen Gutachten für folgende Bewertungszwecke:
• Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
• Kompaktgutachten
• Schiedsgutachten
• Bewertung von Immobilienportfolien
• Einarbeitung von Rechten und Lasten (Nießbrauch,
Wohnrecht, Leibrente o.ä.)
• zur Vorlage beim Finanzamt als Nachweis des niedrigeren
gemeinen Wertes
• zur Festsetzung der Erbschaftssteuer oder
Schenkungssteuer
• für das Nachlassgericht
• bei Erbauseinandersetzungen
• zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen
• bei Scheidung zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs,
• bei der Verwertung in Betreuungsfällen
ANGEBOT ANFORDERN CONSULTING Wir beraten als Entscheidungshilfe zu
• An- und Verkauf
• Auszahlung von Miteigentümern
• Berechnung steuerlicher Abgaben
• Berechnung des Wertes von Nießbrauch und Wohnrecht
• Rentabilitätsberechnungen
• Sanierungspflichten
• Wertsteigerungspotential
• Entwicklung neuer Nutzungskonzepte
• Klärung des Baurechts IMMOBILIENVERKAUF Wir unterstützen Sie entlang des gesamten Vermarktungs-prozesses Ihrer Immobilie:
• Verkauf von Grundstücken, Häusern, und
Eigentumswohnungen
• Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Dokumente
• Professionelle Vermarktung über mehrgleisige Vertriebs-
Kanäle
• Identifizierung der richtigen Käufer
• Verhandlungen mit dem Käufer
• Einholung der Finanzierungsbestätigung bzw. des Kapital-
nachweises
• Vorbereitung des Kaufvertrages
• Begleitung der Übergabe
• Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern sowie
• Gewerbeimmobilien
• Diskreter Off-Market-Verkauf durch Kontaktnetzwerk von
Family Offices, Stiftungen, Bestandshaltern und Investoren ZAHLEN UND FAKTEN Seit 2020 hat unser Team für eine Vielzahl von Auftraggebern die Ermittlung ihrer Immobilienwerte vorgenommen und
auf Wunsch auch den Verkauf erfolgreich unterstützt – die Zahlen sprechen für sich: 1.080 VERKEHRSWERTGUTachten 1,95 Mrd. € Verkehrswert 65 ObJEKTVERKÄUFE 107 Mio. € TRANSAKTIONSVOLUMEN AKTUELLE ANGEBOTE WEITERE ANGEBOTE AUF ANFRAGE TOPLAGE IN SCHWABING I
Gepflegtes Zinshaus Preis auf Anfrage TOPLAGE IN SCHWABING II
Gepflegtes Zinshaus Preis auf Anfrage GERMERING
Saniertes Mehrfamilienhaus Preis auf Anfrage F.A.Q. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN Welches Gutachten benötige ich? Das kommt auf den Bewertungsanlass an: zur Vorlage beim Finanzamt zur Festsetzung der Erbschaftssteuer als Nachweis des niedrigeren gemeinen
Wertes ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Für
das Nachlassgericht genügt ein Kompaktgutachten. Für eine Erbauseinander-setzung empfehlen wir ein Schiedsgutachten. Ich habe noch keinen
Erbschein – kann ich die Immobile trotzdem verkaufen? Das kommt darauf an: sind Sie nur ein Erbe, und ist das Objekt frei von Rechten und Lasten, i.d.R. ja. Dann kann mit der Beurkundung des Verkaufes der Erbschein vom Notariat beantragt werden. Sind Sie mit mehreren Erben in einer Erben-gemeinschaft, muss Einigkeit bestehen. Gibt es ein Testament oder Vermächtnis, und unterschiedliche Ziele, empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht, um vorher eine Erbauseinandersetzung auszuhandeln. Welchen Bewertungs-stichtag soll ich angegeben ? Bei einem Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt ist es für die Festsetzung der Schenkungssteuer stets das Datum der Beurkundung, für die Festsetzung der Erbschaftssteuer das Sterbedatum des Erblassers. Bei Erbauseinandersetzungen kommt es auf den Einzelfall an: wird ein Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungs-anspruch ausbezahlt, i.d.R. das Sterbedatum des Erblassers. Bei Auszahlung eines Miterbens kann es auch ein zwischen den Parteien festgelegtes Datum sein. IHRE ANFRAGE KONTAKT 089 244 146 510 service@trautenwolf-immobilien.de Trautenwolfstraße 6 I 80802 München IMPRESSUM Verantwortlich:
Harald Huber Immobilien GmbH vertreten durch den
Geschäftsführer Harald Huber
Trautenwolfstraße 6 I 80802 München
Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB212175
Umsatzsteuer-ID:
UST-ID: DE295664857
Aufsichtsbehörde:
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2 I 80333 München
Vermögensschadenshaftpflicht
Für ggf. entstandene Vermögensschäden haftet die AXA Versicherungs AG, 51151 Köln
von Verkehrswertgutachten. Wir haben bereits viele hundert Verkehrswertgutachten für den Nachweis des gemeinen niederen Werts im Sinne des § 198 BewG erstellt. Auf Kundenwunsch veräußern wir Immobilien in unser Netzwerk. Wir arbeiten natürlich diskret. REZEN München Harald Huber 089 244 146 515 Sachverständiger für die Marktwertermittlung von
Wohn- und Gewerbeimmobilien (zertifiziert durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-Zert GmbH & Co. KG, gemäß DIN EN ISO/IEC 17024). Die Zertifizierung erfüllt die Vorgaben gemäß § 198 Bewertungsgesetz. Weitere Qualifikation: Entwickler der REZEN Software für Immobiliengutachten REZEN München Dr. Achim Joannis 089 244 146 516 Dipl. Bauingenieur
Dipl. Wirtschaftsingenieur
Immobilienökonom (ebs) Leopold Brandl 089 244 146 514 Sachverständiger für die Bewertung von Wohnimmobilien gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Dipl.-Wirt.-Inf. (FH)
Int. Immobilienökonom (Akad. HS Biberach)
Zert. Finanzfachwirt (FH)
Gepr. Immobilienfachwirt (IHK) Christina,REZEN Christina Tsaknakis 089 244 146 512 Büroleitung
10 Jahre Erfahrung in der Objektbetreuung
bei einem namhaften Projektentwickler
5 Jahre Erfahrung im Immobilienvertrieb UNSERE LEISTUNGEN Als Spezialisten mit dem Finger am Puls des Marktes begleiten wir Sie bei allen Fragestellungen Ihrer
Immobilienwerte. Gerne beraten wir Sie unverbindlich, welches Gutachten Sie für welchen Bewertungszweck benötigen.
Senden Sie uns dazu einfach Ihre Anfrage.
IMMOBILIENBEWERTUNG Wir erstellen Gutachten für folgende Bewertungszwecke:
• Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
• Kompaktgutachten
• Schiedsgutachten
• Bewertung von Immobilienportfolien
• Einarbeitung von Rechten und Lasten (Nießbrauch,
Wohnrecht, Leibrente o.ä.)
• zur Vorlage beim Finanzamt als Nachweis des niedrigeren
gemeinen Wertes
• zur Festsetzung der Erbschaftssteuer oder
Schenkungssteuer
• für das Nachlassgericht
• bei Erbauseinandersetzungen
• zu vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen
• bei Scheidung zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs,
• bei der Verwertung in Betreuungsfällen
ANGEBOT ANFORDERN CONSULTING Wir beraten als Entscheidungshilfe zu
• An- und Verkauf
• Auszahlung von Miteigentümern
• Berechnung steuerlicher Abgaben
• Berechnung des Wertes von Nießbrauch und Wohnrecht
• Rentabilitätsberechnungen
• Sanierungspflichten
• Wertsteigerungspotential
• Entwicklung neuer Nutzungskonzepte
• Klärung des Baurechts IMMOBILIENVERKAUF Wir unterstützen Sie entlang des gesamten Vermarktungs-prozesses Ihrer Immobilie:
• Verkauf von Grundstücken, Häusern, und
Eigentumswohnungen
• Zusammenstellung aller verkaufsrelevanten Dokumente
• Professionelle Vermarktung über mehrgleisige Vertriebs-
Kanäle
• Identifizierung der richtigen Käufer
• Verhandlungen mit dem Käufer
• Einholung der Finanzierungsbestätigung bzw. des Kapital-
nachweises
• Vorbereitung des Kaufvertrages
• Begleitung der Übergabe
• Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern sowie
• Gewerbeimmobilien
• Diskreter Off-Market-Verkauf durch Kontaktnetzwerk von
Family Offices, Stiftungen, Bestandshaltern und Investoren ZAHLEN UND FAKTEN Seit 2020 hat unser Team für eine Vielzahl von Auftraggebern die Ermittlung ihrer Immobilienwerte vorgenommen und
auf Wunsch auch den Verkauf erfolgreich unterstützt – die Zahlen sprechen für sich: 1.080 VERKEHRSWERTGUTachten 1,95 Mrd. € Verkehrswert 65 ObJEKTVERKÄUFE 107 Mio. € TRANSAKTIONSVOLUMEN AKTUELLE ANGEBOTE WEITERE ANGEBOTE AUF ANFRAGE TOPLAGE IN SCHWABING I
Gepflegtes Zinshaus Preis auf Anfrage TOPLAGE IN SCHWABING II
Gepflegtes Zinshaus Preis auf Anfrage GERMERING
Saniertes Mehrfamilienhaus Preis auf Anfrage F.A.Q. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN Welches Gutachten benötige ich? Das kommt auf den Bewertungsanlass an: zur Vorlage beim Finanzamt zur Festsetzung der Erbschaftssteuer als Nachweis des niedrigeren gemeinen
Wertes ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Für
das Nachlassgericht genügt ein Kompaktgutachten. Für eine Erbauseinander-setzung empfehlen wir ein Schiedsgutachten. Ich habe noch keinen
Erbschein – kann ich die Immobile trotzdem verkaufen? Das kommt darauf an: sind Sie nur ein Erbe, und ist das Objekt frei von Rechten und Lasten, i.d.R. ja. Dann kann mit der Beurkundung des Verkaufes der Erbschein vom Notariat beantragt werden. Sind Sie mit mehreren Erben in einer Erben-gemeinschaft, muss Einigkeit bestehen. Gibt es ein Testament oder Vermächtnis, und unterschiedliche Ziele, empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht, um vorher eine Erbauseinandersetzung auszuhandeln. Welchen Bewertungs-stichtag soll ich angegeben ? Bei einem Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt ist es für die Festsetzung der Schenkungssteuer stets das Datum der Beurkundung, für die Festsetzung der Erbschaftssteuer das Sterbedatum des Erblassers. Bei Erbauseinandersetzungen kommt es auf den Einzelfall an: wird ein Pflichtteil oder Pflichtteilergänzungs-anspruch ausbezahlt, i.d.R. das Sterbedatum des Erblassers. Bei Auszahlung eines Miterbens kann es auch ein zwischen den Parteien festgelegtes Datum sein. IHRE ANFRAGE KONTAKT 089 244 146 510 service@trautenwolf-immobilien.de Trautenwolfstraße 6 I 80802 München IMPRESSUM Verantwortlich:
Harald Huber Immobilien GmbH vertreten durch den
Geschäftsführer Harald Huber
Trautenwolfstraße 6 I 80802 München
Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: HRB212175
Umsatzsteuer-ID:
UST-ID: DE295664857
Aufsichtsbehörde:
Zuständige Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2 I 80333 München
Vermögensschadenshaftpflicht
Für ggf. entstandene Vermögensschäden haftet die AXA Versicherungs AG, 51151 Köln

