Wir sind nach § 198 BewG gesetzlich qualifiziert um Gutachten für steuerliche Zwecke zu erstellen.

§ 198 BewG, Absatz 2: „Als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts kann regelmäßig ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. des Baugesetzbuchs oder von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind, dienen.“

Revisionssichere Gutachten

Kurzgutachten oder einfache Preiseinschätzungen sind für den Nachweis vor dem Finanzamt nicht ausreichend. Wir erstellen vollumfängliche, nachvollziehbare und vollständige Gutachten. Jedes unserer Gutachten ist äußerst dicht aufgebaut. Sie sind methodisch vorbildlich.

Wir berücksichtigen konsequent alle wertbeeinflussenden Umstände, einschließlich relevanter Rechte und Belastungen. Die lückenlose Nachvollziehbarkeit unserer Berechnungen und die detaillierte Begründung unserer Ansätze gewährleisten, dass das Gutachten auch der intensiven Prüfung durch die Finanzverwaltung standhält.

Verkehrswertgutachten: Ihr Nachweis für das Finanzamt

Indem Sie uns beauftragen, erhalten Sie nicht nur ein Gutachten, sondern ein entscheidendes Werkzeug für Ihre Finanzplanung:

  • Risikominimierung: Sie vermeiden das Risiko, dass Ihr Gutachten aufgrund formaler oder inhaltlicher Mängel abgelehnt wird.

  • Steuerliche Optimierung: Ein anerkanntes Gutachten über den niedrigeren gemeinen Wert ermöglicht es Ihnen, die Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren und somit Ihre Steuerlast zu senken.